Der externe Berater

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

  • Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten darf aus Interessenkonflikten keiner Führungskraft im Unternehmen (Geschäftsführer, Personalleiter, IT-Leiter, Familienmitglied usw.) übertragen werden.
  • Fachliche Anforderungen:
    Rechtskenntnisse des Bundesdatenschutzgesetzes, den einschlägigen Grundlagen und Verordnungen zum personenbezogenen Datenschutz, IT-Kenntnisse, Führungskompetenz, soziale und unternehmerische Kompetenzen, regelmäßige Fortbildungen, Fachliteratur, usw.
  • Zuverlässigkeits-Anforderungen:
    Tadelloses Führungszeugnis, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit
  • Hohe Fachkenntnisse und große Erfahrung.
  • Fertige Konzepte und Lösungen.
  • Der interne Datenschutzbeauftragte genießt erweiterten Kündigungsschutz.
  • Kein Risiko durch Personalfluktuation.
  • Keine internen Aus- und Weiterbildungskosten.
  • Minderung der Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.
  • Risikoabsicherung durch externe Beraterhaftpflichtversicherung vs. Mitarbeiterhaftung.
  • Konzentration auf eigene Kernkompetenz.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.

Notwendigkeit eines DSB

Wie sieht die Haftung aus?
Die Geschäftsführung und der IT-Leiter haften persönlich auch bei GmbH oder AG.