Der externe Berater
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?
- Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten darf aus Interessenkonflikten keiner Führungskraft im Unternehmen (Geschäftsführer, Personalleiter, IT-Leiter, Familienmitglied usw.) übertragen werden.
 - Fachliche Anforderungen:
Rechtskenntnisse des Bundesdatenschutzgesetzes, den einschlägigen Grundlagen und Verordnungen zum personenbezogenen Datenschutz, IT-Kenntnisse, Führungskompetenz, soziale und unternehmerische Kompetenzen, regelmäßige Fortbildungen, Fachliteratur, usw. - Zuverlässigkeits-Anforderungen:
Tadelloses Führungszeugnis, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit - Hohe Fachkenntnisse und große Erfahrung.
 - Fertige Konzepte und Lösungen.
 - Der interne Datenschutzbeauftragte genießt erweiterten Kündigungsschutz.
 - Kein Risiko durch Personalfluktuation.
 - Keine internen Aus- und Weiterbildungskosten.
 - Minderung der Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.
 - Risikoabsicherung durch externe Beraterhaftpflichtversicherung vs. Mitarbeiterhaftung.
 - Konzentration auf eigene Kernkompetenz.
 
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.Notwendigkeit eines DSB
Wie sieht die Haftung aus?Die Geschäftsführung und der IT-Leiter haften persönlich auch bei GmbH oder AG.
